Innovative Lösungen für eine nachhaltige Energielösung
Jetzt bei Graspointner Robert GmbH
Unser Tipp: Sie können moderne PV-Konzepte sehr gut mit einer Dachsanierung verbinden.
Es gibt momentan attraktive Förderungen um im Bereich Photovoltaik als Unternehmer oder Privathaushalt zu investieren.
In einer unverbindlichen Beratung können Sie sich bei GRASPOINTNER über die vielfältigen Möglichkeiten informieren lassen.
Terminvereinbarung unter 06232 / 28310.
Hier eine kurze Übersicht für PV-Förderungen in Oberösterreich zusammengestellt aus PV Austria – mehr
Bitte beachten Sie, daß sich die Fördermöglichkeit laufend ändern. Wir empfehlen deshalb eine Beratung bei unseren Experten.
FÖRDERUNG „PV-DÄCHER“
Ziel dieser Landesförderung ist die Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaikanlagen.
Gefördert werden:
- Statische Berechnungen/Gutachten: die Untersuchung des bestehenden Tragwerkes und die Ausarbeitung von statischen Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Daches für die nachträgliche Installation einer netzgeführten PV-Anlage auf dem Dach.
- Investitionen in bauliche Maßnahmen: Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Gebäuden für die Installation von PV-Anlagen, z.B. die statische Verstärkung des Dachstuhls
Förderhöhe:
- Statische Berechnungen/Gutachten:
- für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro
- für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro
- Investitionen in bauliche Maßnahmen am Gebäude (max. 65 % der förderbaren Kosten):
- Privatpersonen: max. 15.000 Euro
- Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen: max. 100.000 Euro
- Bei beiden Förderschwerpunkten erhöht sich für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Privatpersonen der Fördersatz jeweils um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Energiespar-Klimabündnis-Gemeinde ist.
Antragstellung:
- VOR Umsetzung der Maßnahme (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen) mit Antragsformular per E-Mail an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at
Laufzeit:
- Das Sonderförderprogramm „PV-Dächer“ tritt mit 14. Juni 2021 in Kraft und endet mit Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden gesamten Fördertopfes, spätestens jedoch am 31. Dezember 2022 (Einreichdatum).
NÜTZLICHE LINKS
DIE OÖ INITIATIVE ENERGIEGEMEINSCHAFTEN
Das Land Oberösterreich will die Entwicklung von EEGs vorantreiben und unterstützt daher mit einer neuen Förderung die Entwicklung und Vorbereitung von Energiegemeinschaften.
Gefördert werden:
Förderhöhe:
Das Ausmaß der Förderung beträgt bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten, die Gesamtförderung ist mit max. 10.000 Euro begrenzt. Der Fördersatz erhöht sich um 10%, wenn das Projekt in einer EGEM- oder Klimabündnis-Gemeinde ist.
Antragstellung:
Vor Beantragung der Förderung ist mit dem OÖ Energiesparverband Kontakt aufzunehmen, der eine kostenlose Grobanalyse durchführt. Dabei werden bereits vorliegende Unterlagen/Konzepte/Untersuchungen oder Analysen berücksichtigt.
NÜTZLICHE LINKS
ANZEIGE- UND GENEHMIGUNGSPFLICHT FÜR PV-ANLAGEN
Bauanzeige:
PV-Anlage an baulichen Anlagen, welche die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen
PV-Anlagen soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt
Baugenehmigung: PV-Anlage bei denen die Oberflächenabstände und Höhenangaben NICHT eingehalten werden.
Abstand zur Oberfläche > 1,5 m
Höhe der PV-Anlage auf Freifläche > 2 m
Keine Bauanzeige: PV-Anlage mit einer Leistung bis 400 kW.
Sowie Anlagen ab 401 kW falls Überschusseinspeiser.
Genehmigung: PV-Anlage mit einer Leistung ab 401 kW falls Volleinspeiser.
Freistehende PV-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 5 kW dürfen im Grünland nur errichtet werden, wenn im Flächenwidmungsplan eine entsprechende Sonderausweisung „Sonderausweisung für Funk-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen“ die Errichtung zulässt.
Keine Bauanzeige: Freistehende PV-Anlagen mit einer Kollektorfläche von 2-50 m² und max. Abstand von 30 m zum Wohngebäude
Bauanzeige: Freistehende PV-Anlagen mit einer Kollektorfläche von 2-500 m² und max. Abstand von 30 m zum Wohngebäude
Baugenehmigung: Freistehende PV-Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 501 m²
Achtung – der Genehmigungsleitfaden befindet sich aktuell in Überarbeitung und steht demnächst wieder zur Verfügung!
WICHTIGE INFORMATIONEN UND HILFESTELLUNGEN

BUNDESWEITE PV- UND SPEICHERFÖRDERUNGEN
Sollten einmal keine Landesförderungen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen, werfen Sie auch einen Blick auf die bundesweiten Förderungen!

PV- UND SPEICHERPROFI-SUCHE
Hier können Sie die richtigen PV- und Speicherprofis in Ihrer Nähe suchen.

SOLARKATASTER OBERÖSTERREICH
Der Solar-Potenzial-Kataster gibt Auskunft, wie gut bestehende Dachflächen für die solare Nutzung geeignet sind. Die Ergebnisse der Solarpotenzialanalyse sind im Internet publiziert. Der Solarpotenzialkataster für Oberösterreich lässt sich einfach über das Kartierungssystem DORIS abrufen. Außerdem besteht ein seperater Solarpotentialkataster für Linz, den Sie unter untenstehendem Link finden.
Oberösterreich: https://doris.ooe.gv.at/viewer/(S(yhf1q4pwsfvrfnv5m0floael))/init.aspx?ks=alk&karte=sonne
PV-EIGENVERBRAUCHSANLAGEN – CHECKLISTE & PLANUNGSHILFE
Sinkende Modulpreise für PV-Anlagen und komplexe Fördermechanismen (Einspeisetarfife) führen bei immer mehr Unternehmen zu Überlegungen, eine PV-Anlage zu Eigenbedarfsdeckung zu errichten. Bei einer derartigen Anlage wird der selbst erzeugte Solarstrom (fast) zur Gänze selbst verbraucht. Eine Checkliste zum PV-Eigenverbrauch unterstützt Betriebe bei der Erstabschätzung der Wirtschaftlichkeit und technischen Machbarkeit einer betrieblichen PV-Eigenverbrauchsanlage.